Automobile Streit Gotha, Verkauf von Honda, VW, Skoda, Neu und Gebraucht. Reparatur alle Fabrikate

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Ihr HONDA Vertragshändler & Mehrmarken-Händler

Honda

Wir sind von der Qualität und Langlebigkeit unserer Produkte absolut überzeugt. Daher können wir uns erlauben, Ihren Honda mit umfassender Garantie zu liefern. Voraussetzung - wie bei allen Garantievereinbarungen - ist allerdings eine regelmäßige Pflege und Wartung. Denn nur so kann die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihres Hondas über Jahre garantiert werden.

Damit Sie an Ihrem Honda besonders lange Freude haben, beträgt die Frist der Honda-Garantie* drei Jahre bei einer Fahrleistung von maximal 100.000 km (Lack-Garantie drei Jahre ohne Kilometerbegrenzung).

Für den Korrosionsschutz wichtiger Teile des Auspuffsystems, bestimmter Fahrzeugkomponenten sowie bestimmter Karosseriebestandteile und tragender Teile gelten Garantiefristen von fünf Jahren (Auspuffsystem), zehn Jahren (Fahrzeugkomponenten) bzw. zwölf Jahren (Karosserie und tragende Teile) ohne Kilometerbegrenzung und des Weiteren drei Jahre Mobilitätsservice.

Der komplette Inhalt und die Bedingungen der Honda-Garantie sind in den jeweiligen Serviceheften zu den Modellen aufgeführt.  Über weitere Einzelheiten informieren wir Sie natürlich auch gerne im Autohaus.

Alle anderen Marken

Alle von uns verkauften Fahrzeuge verfügen über die bekannte Hersteller-Garantie.
Diese sind Markenspezifisch, wir informieren Sie gern vor Ort.

 

Honda Quality Drive²* - umfassende Absicherung von Motor, Antrieb und Elektronik.

In Kooperation mit der Allianz Automotive Services GmbH, einem der führenden Anbieter auf dem Gebiet der Garantieabwicklung, sowie mit der Allianz Versicherung AG, als Versicherer des Garantierisikos, bieten wir Ihnen mit Honda Quality Drive* eine Anschlussgarantie, mit der Ihr Fahrzeug nach Ablauf der dreijährigen Werksgarantie europaweit umfassend abgesichert ist.

Im Schadensfall schützt Sie die Honda Quality Drive–Anschlussgarantie für weitere 24 Monate vor unerwarteten Reparaturkosten. So werden im Falle einer Garantiereparatur bis zu einer Laufleistung von 180.000 km die vollen Instandsetzungskosten erstattet. Im Rahmen der Honda Quality Drive werden 15 Bauteilgruppen abgesichert, die nahezu alle mechanischen und elektrischen Teile umfassen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Autohaus.

* Gemäß den Honda-Garantiebestimmungen
*2 'Honda Quality Drive' ist die Neuwagen-Anschlussgarantie der Honda-Vertragshändler und Honda-Servicepartner

Alle anderen Marken mit 2-jähriger-Werksgarantie, Anschlussgarantie möglich

Gebrauchtwagengarantie

Honda Approved

Unsere Honda Approved Gebrauchtwagen

Als zertifizierter Honda Approved Partner bietet unser Autohaus exklusiv Gebrauchtwagen mit dem Honda Approved Siegel an. Dieses Siegel erhalten nur die besten Gebrauchten, denn wir verbinden damit eine umfangreiche Liste von Leistungsversprechen.

Technische Prüfung
Schon bei der Annahme wird der Gebrauchtwagen umfangreich technisch geprüft, damit eventuell vorhandene Mängel sofort nach Übernahme durch uns abgestellt werden können.

Fahrzeugauslieferung
Bevor das Fahrzeug an Sie ausgeliefert wird, wird das Fahrzeug nochmals gründlich anhand einer 60-Punkte-Checkliste geprüft.

Gebrauchtwagen-Garantie
Um Sie in einem eventuellen Schadenfall – auch europaweit - vor Reparaturkosten zu schützen, ist der Honda Approved Gebrauchtwagen mit einer umfangreichen Gebrauchtwagen-Garantie* von mindestens 12 Monaten ausgestattet. Sie ist natürlich verlängerbar bis zu einem Fahrzeugalter von 10 Jahren. Eine Mobilitätshilfe ist ebenfalls enthalten.*

      Sorgenfrei-Paket
      Ihr Honda Approved Gebrauchtwagen hat bei Auslieferung noch mindestens 12 Monate HU / AU und die nächste Wartung ist frühestens in 6 Monaten / 10.000 km fällig. Sie erhalten darüber hinaus einen Garantie-Pass mit zahlreichen Prämien-Gutscheinen,  z. B. für einen Preisvorteil von 25,- € bei der nächsten HU/AU, für Rabatte bei der Reifeneinlagerung und der nächsten Fahrzeug-Wartung und viele weitere Vorteile.

      30-Tage-Umtauschrecht
      Innerhalb von 30 Tagen nach Kauf können Sie Ihr Fahrzeug gegen einen gleich- oder höherwertigen Gebrauchtwagen umtauschen. Außer einer Nutzungsentschädigung und einer Kilometer-Pauschale entstehen keine weiteren Kosten.*

      Rückkaufbonus
      Wir sind von unseren Honda Approved Gebrauchtwagen so überzeugt, dass Sie einen Bonus in Höhe von 200,- € über dem aktuellen Ankaufwert erhalten, falls Sie Ihren bei uns gekauften Honda Approved Gebrauchtwagen wieder bei uns in Zahlung geben.

      *Gemäß gesonderter Bedingungen.

        Sprechen Sie uns gerne an: Wir beantworten Ihnen alle Fragen zu den Vorteilen bei Kauf eines Honda Approved Gebrauchtwagens.

        Sie möchten Ihren Gebrauchtwagen bis zu einem Zeitraum von 60 Monaten vor unerwarteten Reparaturkosten absichern?

        Dann ist der Premium Langzeitschutz genau das richtige für Sie!

         

        Leistungen, die sich auszahlen:

        • Schutz vor hohen Reparaturkosten
        • Europaweite Gültigkeit
        • Hohe Planungssicherheit
        • Wertsteigerung Ihres Fahrzeuges
        • Keine finanziellen Vorleistungen im Reparaturfall
        • Monatliche Zahlungsweise möglich

         

        Was tun, wenn ein Reparaturfall eintritt?

        Ganz einfach: Im Inland wenden Sie sich an Ihren Händler. Er behebt den Schaden und rechnet direkt mit der CarGarantie ab.  Das bedeutet für Sie bequeme und unkomplizierte Unterstützung. Ist Ihr Händler nicht direkt vor Ort, melden Sie den Reparaturfall der 24-Stunden-Hotline von CarGarantie. Die Reparatur kann dann in jeder Vertragswerkstatt Ihrer gefahrenen Marke durchgeführt werden – europaweit.

        Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

        Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/ finden.